Inspektion für Acetylen-Schweissgeräte, Reparatur, Wartung und Ersatzteile

Seit 01.01.2005 schreibt der Gesetzgeber die jährliche Überprüfung von überwachungsbedürftigen Anlagen vor (Nachzuschlagen BGR 500/2.26).

Autogene Schweissgeräte bzw. Einzelflaschenanlagen unterliegen, ebenso wie komplexe Flaschenbatterien, dieser gesetzlichen Vorschrift.

Das Hauptaugenmerk gilt hierbei den sogenannten

"Gebrauchsstellenvorlagen"

auch Flammrückschlagsicherung genannt.

Sollten Sie eine ungeprüfte Anlage betreiben, kann dies im

ungünstigsten Fall, z.B einem meldepflichtiger Unfall, ausgehend von dieser Anlage, zu Problemen bei der Regulierung Ihrer Ansprüche an die Versicherung führen. In der Regel wird von der regulierenden Seite ein aktuelles, zertifiziertes Prüfprotokoll eingefordert. Jede, von uns geprüfte, Anlage erhält ein zertifiziertes Prüfprotokoll incl. Prüfplaketten.